Restschuldbefreiung: von der Erteilung ausgenommene Abgabenschuld wegen Steuerhehlerei
AG Siegen, Beschluss vom 24.09.2002 - Aktenzeichen 25 IN 203/01
DRsp Nr. 2003/16930
Restschuldbefreiung: von der Erteilung ausgenommene Abgabenschuld wegen Steuerhehlerei
Zu den Verbindlichkeiten des Schuldners aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, die von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, gehört auch eine Abgabenschuld, die durch Steuerhehlerei des Schuldners (Beteiligung am Zigarettenschmuggel) begründet wurde.