Die Klage wird auf Kosten der Kläger abgewiesen.
Mit notarieller Urkunde vom 22. April 2003, Urkunden-Nr. ..., des Notars ... in H. erwarben die Kläger das Grundstück Gemarkung B., Flur ..., Flurstück ... unter der Bezeichnung "Reihenhaus am ...".
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