Die Beteiligten streiten um die Anwendung des § 8b Abs. 10 Körperschaftsteuergesetz (KStG) im Streitjahr 2007.
Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft. Unternehmensgegenstand ist die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von … .
Am 8. Januar 2007 schloss die Klägerin mit der D Bank einen Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen, in dessen Abwicklung folgende Wertpapiergeschäfte getätigt wurden:
Wertpapierdarlehen vom 8. Januar 2007 bis zum 22. Januar 2007 über 867.502 Aktien der T AG.
Wertpapierdarlehen vom 22. Januar 2007 bis zum 13. Februar 2007 über 7.183.045 Aktien der S Group.
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