OLG Brandenburg - Urteil vom 20.04.2023
12 U 95/21
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 11 S. 2; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 2; StVG § 17 Abs. 3; StVG § 17 Abs. 1; STVG § 17 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 2; ZPO § 141; BGB § 254 Abs. 1; SGB VII § 43 Abs. 2 Nr. 4; VVG § 86 Abs. 1; ZPO § 139 Abs. 2; BGB § 286 Abs. 1; BGB § 288 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 30.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 80/15

Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines VerkehrsunfallsVerstoß gegen das RechtsfahrgebotBezifferung des Schmerzensgeldes bei Eintritt einer HWS-DistorsionErhöhung des Schmerzensgeldes bei hartnäckigem Bestreiten der Unfallfolgen durch den UnfallgegnerErmittlung des Nutzungsausfalls des Kfz infolge eines VerkehrsunfallsAnspruch auf Haushaltsführungsschaden infolge unfallbedingter Verletzungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2023 - Aktenzeichen 12 U 95/21

DRsp Nr. 2023/6366

Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Bezifferung des Schmerzensgeldes bei Eintritt einer HWS-Distorsion Erhöhung des Schmerzensgeldes bei hartnäckigem Bestreiten der Unfallfolgen durch den Unfallgegner Ermittlung des Nutzungsausfalls des Kfz infolge eines Verkehrsunfalls Anspruch auf Haushaltsführungsschaden infolge unfallbedingter Verletzungen

Soweit eine unfallbedingte HWS-Torsion nur zu einer Arbeitsunfähigkeit von 5 Tagen geführt hat und der Verletzte danach wieder voll arbeitsfähig war, erscheint ein gezahltes Schmerzensgeld von 1.000,00 EUR mehr als angemessen. Selbst wenn eine unfallbedingte eingeschränkte Rotationsfähigkeit der HWS rechtsseitig als Dauerschaden eingetreten wäre, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs, wenn der Verletzte nicht darlegt, inwieweit ihn dies in seinem täglichen Leben beeinträchtigt. Ein Nutzungsausfallschaden ist nur für den Zeitraum zu zahlen, der für die Erstellung des Gutachtens, eine nachfolgende kurze Überlegungsfrist und die gutachterlich ermittelte Reparaturdauer erforderlich ist.