Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.04.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 10.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2016 zu bezahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.709,99 EUR nebst Zinsen aus 1.822,96 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2016 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 63 % und die Beklagte zu 37 %
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagte zu 54 %.
3.Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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