Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Kindergeld für die Monate Februar bis Dezember 2009.
Der Sohn der Klägerin, B, geb. 26.06.1987, beendete seine Ausbildung im Juni 2008 und arbeitete anschließend bei dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin in einem Anstellungsverhältnis. Ab September 2008 nahm er ein berufsbegleitendes Studium an der C D (Fachhochschule) aus dem Fachbereich Steuerrecht auf. Seitdem arbeitet er 28 Wochenstunden als Steuerfachangestellter und besucht an zwei bis drei Terminen je Woche (auch samstags) die Fachhochschule in E bzw. D.
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