Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt 97.253,00 EUR.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, die aufgrund von Feststellungen der Steuerfahndung ergangen sind.
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