FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 26.01.2010
1 K 1184/07
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 162 Abs. 1 S. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 904

Schätzung des angemessenen Preises von Bauleistungen einer GmbH auf einem Grundstück ihrer Gesellschafter anhand der von den Gesellschaftern später erzielten Veräußerungsgewinne

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 26.01.2010 - Aktenzeichen 1 K 1184/07

DRsp Nr. 2010/5707

Schätzung des angemessenen Preises von Bauleistungen einer GmbH auf einem Grundstück ihrer Gesellschafter anhand der von den Gesellschaftern später erzielten Veräußerungsgewinne

1. Erbringt eine GmbH Bauleistungen an ihre Gesellschafter und verlangt sie hierfür kein marktübliches (zu niedrieges) Entgelt, so liegt eine vGA vor. 2. Hat die GmbH mit ihren Gesellschaftern einen Pauschalpreis für die Herstellung eines Vierfamilienhauses auf einem Grundstück der Gesellschafter vereinbart, den angeforderten Bauträgervertrag nicht vorgelegt, auch ansonsten keine substantiierten Informationen zur Preisbildung gegeben und haben die Ehegatten anschließend mit dem Verkauf der erstellten Wohnungen einen erheblichen, im Wesentlichen nicht auf den Grund und Boden zurückzuführenden Gewinn erzielt, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt den marküblichen Preis der Bauleistungen der GmbH ausgehend von dem von den Gesellschaftern erzielten Veräußerungsgewinn geschätzt und deswegen eine vGA angenommen hat.

1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 162 Abs. 1 S. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand: