Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2022 sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Zum einen wurden im Zuge der Corona-Hilfen Fristen verlängert, zum anderen haben sich rechtliche Änderungen z.B. bei den Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ergeben. Die wichtigsten Punkte, auf die Sie beim Jahresabschluss 2022 achten müssen, haben wir für Sie zusammengestellt.
Die Fristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) sind nochmals um ein Jahr verlängert und um im Jahr 2022 endende Fristen erweitert worden.
Eine begünstigte Reinvestition kann demnach bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden, wenn die Rücklage im Übrigen zum
aufzulösen gewesen wäre.
Entsprechendes gilt für die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge (IAB) nach § 7g EStG, die im Jahr 2022 ausgelaufen sind. Hier ergeben sich aktuell folgende Investitionsfristen:
IAB gebildet im Jahr ... | Investitionsfrist endet im Jahr ... |
2017, 2018, 2019 | 2023 |
2020 | 2023 |
2021 | 2024 |
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