Auslegung eines SozialplansFunktion eines konzerninternen Stellenmarktes (Clearing) wegen StandortschließungenZielsetzung einer Umzugskostenpauschale im Rahmen eines einvernehmlichen StandortwechselsEntscheidung des Arbeitgebers über Schließung des Clearings unter Beachtung billigen ErmessensZweckbindung der Umzugskostenpauschale für Versetzungen im Rahmen des ClearingsKeine Kausalität zwischen Beendigungskündigungen und Versetzungen nach Schließung des ClearingsAnaloge Anwendung einer Sozialplanvorschrift
LAG Köln, Urteil vom 20.04.2023 - Aktenzeichen 6 Sa 740/22
DRsp Nr. 2023/6574
Auslegung eines SozialplansFunktion eines konzerninternen Stellenmarktes ("Clearing") wegen StandortschließungenZielsetzung einer Umzugskostenpauschale im Rahmen eines einvernehmlichen StandortwechselsEntscheidung des Arbeitgebers über Schließung des "Clearings" unter Beachtung billigen ErmessensZweckbindung der Umzugskostenpauschale für Versetzungen im Rahmen des "Clearings"Keine Kausalität zwischen Beendigungskündigungen und Versetzungen nach Schließung des "Clearings"Analoge Anwendung einer Sozialplanvorschrift
1. Sehen die Betriebsparteien eines Luftfahrtunternehmens im Sozialplan anlässlich einer Standortschließung die Einrichtung eines konzerninternen Stellenmarktes vor (hier: "Clearing"), so folgt daraus zunächst nur der Anspruch der Beschäftigten, sich als Stellenbewerber melden zu können.2. Wenn der Sozialplan denjenigen Beschäftigten, die aufgrund eines solchen Clearings als Bewerber auftreten und mit einem Standortwechsel einverstanden sind, eine Umzugskostenpauschale verspricht, deren Betrag über die im Übrigen vorgesehene Umzugskostenerstattung deutlich hinausgeht, so kommt der Zahlung neben dem Zweck, tatsächliche entstandene Nachteile zu kompensieren, auch der Zweck zu, das Engagement der Beschäftigten im Bewerbungsverfahren und die Freiwilligkeit des Standortwechsels zu fördern.
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