1. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2005 vom 7. August 2008, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. April 2009, wird dahingehend abgeändert, dass bei der Klägerin der festgestellte Verlust um weitere EUR 203.359 erhöht wird.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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