Steuerberaterplattform: Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ab 2023

Ab dem 01.01.2023 wird das besondere elektronische Steuerberaterpostfach nutzbar sein. Erfahren Sie hier, was es damit auf sich hat, wie sich Kanzleien schon jetzt darauf vorbereiten können und welche Kosten entstehen.

Hintergrund

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen sollen. Um im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsprozesse weiterhin für Mandantenunternehmen Anträge stellen oder Verwaltungsakte empfangen zu können, hat die Bundeskammerversammlung bereits im September 2020 beschlossen, dass die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eine Steuerberaterplattform einrichten und - als ersten Anwendungsfall der Steuerberaterplattform - ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) einführen soll.

Das beSt stellt einen wesentlichen Teil der Steuerberaterplattform dar und gewährleistet den Steuerberatern eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikationsmöglichkeit sowohl untereinander als auch mit den Gerichten, den Behörden, der Finanzverwaltung, mit Angehörigen anderer freier Berufe (z.B. Notare, Rechtsanwälte) und den Kammern. Das Postfach wird grundsätzlich ab dem 01.01.2023 nutzbar sein.

Voraussichtliche Kosten