Steuerfachangestellte: Was sich ab dem 01.08.2023 durch die neue Ausbildungsverordnung ändert

Zum 01.08.2023 tritt die modernisierte Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte in Kraft. Diese Neuerung soll der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Geschäfts- und Kanzleiprozesse heute digitalisiert abgewickelt werden. Zugenommen hat im Bereich der beruflichen Tätigkeit auch die Mandantenbetreuung, so dass zusätzlicher Bedarf an Kommunikationsstrategien und Präsentationstechniken entstanden ist. Auf welche Änderungen sich Auszubildende und Ausbildungskanzleien einstellen müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Zugang zur Berufsausbildung unverändert

In einem Flyer der Bundessteuerberaterkammer heißt es dazu:

„Dein Schulabschluss ist

  • mindestens ein Realschulabschluss,
  • gerne auch das Abitur bzw. die Fachhochschulreife.“

Grundsätzlich gilt allerdings:

Fachliche Voraussetzung für die Ausbildung ist ein qualifizierter Schulabschluss. Damit würde auch ein Hauptschulabschluss ausreichen. Schüler/-innen mit einem mittleren Schulabschluss (Mittlere Reife) oder der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) absolvieren die Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten allerdings statistisch gesehen erfolgreicher.

Finanzbuchhaltung und Steuerrecht dominieren nach wie vor

Zu den Kernaufgaben des Berufs und damit der Berufsausbildung gehören auch weiterhin

  • Buchführung für Mandanten,
  • Steuererklärungen,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen,
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • sowie allgemeine Büroarbeiten.