Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge, mit dem der Beklagte die Klägerin als Arbeitgeberin nach § 42d EStG in Anspruch genommen hat.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Ingenieurbüro. Sie beschäftigte in den Streitjahren 2005 bis 2007 bis zu 41 Arbeitnehmer.
Im April 2006 schloss die Klägerin mit einigen ihrer Arbeitnehmer neue Arbeitsverträge. Danach waren als Arbeitslohn neben der Zahlung eines Bruttogehalts monatliche sog. Zusatzleistungen vereinbart. So heißt es u.a. im Arbeitsvertrag:
§ 5 Zusatzleistungen
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