Die Rücklage nach § 6b EStG (6b-Rücklage) stellt sowohl in der laufenden Steuer- als auch in der Gestaltungsberatung ein wichtiges Instrument zur Vermeidung einer sofortigen Besteuerung stiller Reserven dar. Sie ermöglicht Steuerpflichtigen, bestimmte Veräußerungsgewinne zu „halten“ und unmittelbar auf neuangeschaffte Wirtschaftsgüter zu übertragen. Welche Möglichkeiten hierbei im Detail bestehen, zeigt der folgende Beitrag.
Die Möglichkeit zur Bildung einer 6b-Rücklage besteht bei der Veräußerung von
Veräußert ein Steuerpflichtiger eines dieser Wirtschaftsgüter, kann er
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