Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg - Vorsitzender der 6. Kammer - vom 2. Oktober 2023 hinsichtlich der Festsetzung des Streitwertes geändert.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Klageverfahren auf 49.000,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG die Berichterstatterin des Senats als Einzelrichterin, da die Streitwertfestsetzung von dem Vorsitzenden der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg gemäß §
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