BFH - Urteil vom 06.10.2010
II R 73/09
Normen:
BewG § 48a;
Vorinstanzen:
FG Saarland , vom 05.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2250/05

Teilweise Berücksichtigung des Einheitswerts i.S.d. § 48a Bewertungsgesetz (BewG) intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen beim Nutzungsberechtigten auch bei intensiver Nutzung der Flächen durch den Eigentümer

BFH, Urteil vom 06.10.2010 - Aktenzeichen II R 73/09

DRsp Nr. 2011/1283

Teilweise Berücksichtigung des Einheitswerts i.S.d. § 48a Bewertungsgesetz (BewG) intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen beim Nutzungsberechtigten auch bei intensiver Nutzung der Flächen durch den Eigentümer

Der Einheitswert i.S. des § 48a BewG intensiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsflächen ist auch dann nach Maßgabe dieser Vorschrift teilweise beim Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen, wenn bereits der Eigentümer die Flächen intensiv genutzt hatte.

Normenkette:

BewG § 48a;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb bis 31. Dezember 1998 auf eigenen Grundstücken eine Baumschule. Mit Vertrag vom 23. Dezember 1998 verkaufte er alle Pflanzenbestände an eine GmbH, die ihrerseits zum 30. Juni 1999 die Pflanzenbestände an den Beigeladenen weiterveräußerte. Mit Vertrag vom 23. Dezember 1999 verpachtete der Kläger rückwirkend zum 1. Juli 1999 zur Baumschule gehörende Flächen an den Beigeladenen.