I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb bis 31. Dezember 1998 auf eigenen Grundstücken eine Baumschule. Mit Vertrag vom 23. Dezember 1998 verkaufte er alle Pflanzenbestände an eine GmbH, die ihrerseits zum 30. Juni 1999 die Pflanzenbestände an den Beigeladenen weiterveräußerte. Mit Vertrag vom 23. Dezember 1999 verpachtete der Kläger rückwirkend zum 1. Juli 1999 zur Baumschule gehörende Flächen an den Beigeladenen.
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