FG Niedersachsen, vom 26.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 465/02
Überprüfung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgebeiträgen; Übertragung der Kostenpauschale für Abgeordnete auf andere Steuerpflichtige; Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten
BFH, Urteil vom 19.10.2010 - Aktenzeichen X R 43/05
DRsp Nr. 2011/4031
Überprüfung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgebeiträgen; Übertragung der Kostenpauschale für Abgeordnete auf andere Steuerpflichtige; Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten
1. NV: Die sog. Kostenpauschale für Abgeordnete können nur Abgeordnete in Anspruch nehmen.2. NV: Der Gesetzgeber ist für Veranlagungszeiträume vor 2005 zu einer "Nachbesserung" des Sonderausgabenabzugs nicht verpflichtet.3. NV: Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG ist nicht verfassungswidrig.