LAG Niedersachsen - Urteil vom 08.07.2024
15 Sa 757/23
Normen:
BGB § 242; TzBfG § 14;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 23.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 149/23

Überprüfung einer Befristung mit dem Sachgrund der Vertretung nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs

LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2024 - Aktenzeichen 15 Sa 757/23

DRsp Nr. 2024/11688

Überprüfung einer Befristung mit dem Sachgrund der Vertretung nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs

1. Der bloße Umstand, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Arbeitsverträge zurückzugreifen, begründet noch nicht das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs. 2. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht missbräuchlich, wenn außerhalb des bestehenden Vertretungsbedarfs keine Möglichkiet zur unbefristeten Beschäftigung besteht.

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 23.10.2023 - 4 Ca 149/23 Ö- abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; TzBfG § 14;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin.