Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. Juni 2021 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. Juli 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Oktober 2018 werden aufgehoben. Die Beklagten werden verurteilt, den Beitragsbescheid vom 31. Januar 2018 aufzuheben.
Die Beklagten tragen die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das gesamte Verfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich im Überprüfungsverfahren gegen die Erhebung von Beiträgen auf eine von der F gewährte "Betriebsrente".
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