LAG Hamm - Urteil vom 21.11.2018
4 Sa 388/18
Normen:
EntgFG § 1; BUrlG § 11; BGB § 818 Abs. 2; Richtlinie Art. 7 Abs. 1; 2003/88/EG;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 20.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2033/17

Umfang der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung während des laufenden Kündigungsrechtsstreits zur Abwendung der ZwangsvollstreckungBegründetheit von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung sowie auf Urlaubsentgelt

LAG Hamm, Urteil vom 21.11.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 388/18

DRsp Nr. 2019/4265

Umfang der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung während des laufenden Kündigungsrechtsstreits zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Begründetheit von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung sowie auf Urlaubsentgelt

1. Beschäftigt der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Beendigungskündigung aufgrund einer entsprechenden erstinstanzlichen Verurteilung den Arbeitnehmer zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung vorläufig weiter und schließen die Parteien in zweiter Instanz einen Vergleich, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum vorgesehenen Kündigungstermin zum Inhalt hat, bestimmen sich Vergütungsansprüche des Arbeitsnehmers für die Zeit der tatsächlichen Weiterbeschäftigung grundsätzlich nach § 818 Abs. 2 BGB. Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung bestehen für diesen Zeitraum nicht (im Anschluss an BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84).