Umsatzsteuererklärung 2019: Beachten Sie diese neuen Regelungen und Urteile

Die laufenden Buchhaltungen 2019 sind abgeschlossen. Nun stehen die Jahresabschlussarbeiten an. Im Zuge dessen sind einzelne Geschäftsvorfälle regelmäßig auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht noch einmal grundlegend zu prüfen. Mit diesem Beitrag weisen wir auf wichtige Rechtsänderungen und Urteile für den Veranlagungszeitraum 2019 hin und geben wertvolle Tipps für die Praxis.

Einlösung von Gutscheinen

Zum 01.01.2019 trat die sogenannte Gutschein-Richtlinie in Kraft. § 3 Abs. 14 und Abs. 15 UStG grenzen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine vonein­ander ab und bestimmen den Zeitpunkt der Steuerentstehung.

Prüfschema Steuerentstehung bei Gutscheinen

Einzweck-Gutschein

§ 3 Abs. 14 UStG

  • Steht der Ort der Lieferung/sonstigen Leistung fest?
  • Steht die geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins fest?
wenn nicht, dann:

Mehrzweck-Gutschein

§ 3 Abs. 15 UStG

Ein Einzweck-Gutschein ist ein Gutschein, bei dem bereits bei Ausstellung alle Informationen vorliegen, die benötigt werden, um die umsatzsteuerliche Behandlung der zugrundeliegenden Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen. Die Besteuerung soll demzufolge bereits im Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins erfolgen.