Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin den Gegenstand des Klagebegehrens nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) bezeichnet hat.
Aus den vom Beklagten vorgelegten Akten wird ersichtlich, dass es sich bei der Klägerin um eine Kommanditgesellschaft handelt, deren Unternehmensgegenstand der Einzelhandel mit ... ist.
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