1. Die Berufungen gegen das am 09.05.2017 verkündete Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund, Kammern Neubrandenburg, werden zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt ¾ der Kosten des Berufungsverfahrens, die Beklagte ¼.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer als Änderungskündigung ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung sowie darum, ob der Kläger von der Beklagten die Zahlung eines Bürokostenzuschusses verlangen kann.
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