FG Niedersachsen - Urteil vom 31.08.2010
15 K 342/09
Normen:
EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2 Satz 1; EStG § 17;

Veräußerungsverlust nach § 17 EStG; Halbeinkünfteverfahren bei fehlenden Einnahmen; Veräußerungsverlust; Halbeinkünfteverfahren; Fehlende Einnahmen

FG Niedersachsen, Urteil vom 31.08.2010 - Aktenzeichen 15 K 342/09

DRsp Nr. 2011/11234

Veräußerungsverlust nach § 17 EStG; Halbeinkünfteverfahren bei fehlenden Einnahmen; Veräußerungsverlust; Halbeinkünfteverfahren; Fehlende Einnahmen

1. Nach bisheriger Rechtsprechung ist der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 begrenzt, wenn der Stpfl. keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat. 2. Wird ein Veräußerungspreis von 1 Euro erzielt, fallen Einnahmen an. Das Halbabzugsverfahren ist damit nicht ausgeschlossen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2 Satz 1; EStG § 17;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe eines im Streitjahr 2002 angefallenen Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb.

Die Kläger sind Eheleute und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.