1. Der Aussetzungsantrag des Beklagten wird abgelehnt.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des ArbG Detmold vom 11.10.2023, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.648,25 Euro brutto und 16.253,57 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 32 % und der Beklagte zu 68 %.
3. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 16% und der Beklagte zu 84%.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 19.09.2021.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|