Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 11. April 2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.109,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Dezember 2017 zu zahlen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Für die Beklagte wird die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Der Kläger verlangt die Vergütung von Pausen.
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