Verjährungsfrist bei nicht erklärten Einkünften aus Kapitalvermögen
FG Nürnberg, Urteil vom 22.08.2002 - Aktenzeichen VII 199/99
DRsp Nr. 2003/8252
Verjährungsfrist bei nicht erklärten Einkünften aus Kapitalvermögen
Nicht erklärte Kapitaleinnahmen erfüllen objektiv und subjektiv die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung, für die eine Festsetzungsfrist von 10 Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO besteht.
Streitig ist, ob die Kläger im Hinblick auf nicht erklärte Kapitaleinnahmen die darauf entfallende Einkommensteuer 1987 hinterzogen haben und deshalb die 10-jährige Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO gilt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.