Vermietungseinkünfte: Was sich durch das Jahressteuergesetz 2022 bei der Abschreibung ändert

Das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 hielt im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine Reihe von Überraschungen bereit. Eine davon war die Erhöhung der Gebäudeabschreibung für Wohngebäude. Welche Änderungen in diesem Zusammenhang ab 2023 im Bereich der Vermietungseinkünfte zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Neue AfA-Sätze für Wohngebäude

Bisher werden Gebäude, die Wohnzwecken dienen und nach dem 31.12.1924 fertiggestellt worden sind, linear mit 2 % abgeschrieben, bei Fertigstellung vor dem 01.01.1925 mit 2,5 %.

Beachte Für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, die Wohnzwecken dienen, soll die Abschreibung auf 3 % angehoben werden.

Die aus dem Ansatz des höheren pauschalen AfA-Satzes resultierende kürzere Abschreibungsdauer von 33 Jahren hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden. Diese wird regelmäßig mehr als 50 Jahre betragen.

Kürzere Restnutzungsdauer

Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes bei Ansatz

  • der 3%igen Abschreibung weniger als 33 Jahre,
  • der 2-%-AfA weniger als 50 Jahre oder
  • der Abschreibung mit 2,5 % weniger als 40 Jahre,

können anstelle der o.g. Abschreibungen die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungen vorgenommen werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Diese tatsächliche Nutzungsdauer ist gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.