Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13. November 2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird auf 35.057,28 € festgesetzt.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die vom Beigeladenen für die Klägerin in der Zeit ab 1. Januar 2014 ausgeübte Tätigkeit als Lehrer der Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|