Streitig ist, ob die Klägerin für die Vermietung des Gebäudes an ein Bankinstitut gem. § 9 Abs. 2 UStG in der Fassung von 1994 auf die Steuerbefreiung verzichten kann.
Die Klägerin hat mit notarieller Urkunde vom 29.12.1993 das Grundstück A.-Str. 21 in B. mit 2.787 qm zu einem Kaufpreis von 1.950.000 DM erworben. Am 27.11.1995 ist eine Teilfläche von 1.990 qm zu einem Kaufpreis von 1.050.000 DM weiterveräußert worden. Auf dem Restgrundstück stand eine im Jahre 1886 errichtete Villa, die von der Klägerin ab Ende 1994 umgebaut worden ist.
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