FG Sachsen, Urteil vom 14.04.2010 - Aktenzeichen 8 K 1786/04
DRsp Nr. 2010/12850
vGA wegen unangemessenem Geschäftsführergehalt
Zeigt sich im Rahmen eines externen Betriebsvergleichs, dass die Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der Unternehmensgröße, festgemacht an der Mitarbeiterzahl, deutlich unterhalb des Medians vergleichbarer Vergütungen liegt und hinsichtlich der Umsatzkraft des Unternehmens den Durchschnitt im oberen Quartil der Vergütungen vergleichbarer Fremdgeschäftsführer um rd. 7 % übersteigt, kann nicht isoliert auf letzteres abgehoben und von einer vGA ausgegangen werden.
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