Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2022 -
Der Bescheid der Beklagten vom 31.08.2017 und ihr Widerspruchsbescheid vom 12.01.2021 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrags für das Jahr 2015.
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