Video: Die Dienstwagenüberlassung ist grundsätzlich ein tauschähnlicher Umsatz

Die in der Praxis und in der Literatur aufgetretene Rechtsunsicherheit bei der Dienstwagenüberlassung im Umsatzsteuerrecht ist nun durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung ausgeräumt worden. Der BFH hat in seinem Urteil vom 30.06.2022 (Az. V R 25/21) klargestellt, dass der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken und der (teilweisen) Arbeitsleistung grundsätzlich vorliegt, wenn die Fahrzeugüberlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird. Im Video bespricht Daniel Denker das aktuelle Urteil.