Aufgrund der anhaltenden Inflation und der stark gestiegenen Verpraucherpreise hat der Gesetzgeber die sog. Inflationsausgleichsprämie i.S.d. § 3 Nr. 11c EStG geschaffen. Hierdurch können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zu 3.000 € steuerfrei zahlen. Wer hiervon profitieren kann und was alles beachtet werden muss, wird kurz und prägnant im Video erklärt.
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