Video: Wann die Umsatzsteuer bei Teilleistungen entsteht

Im Rahmen des BMF-Schreibens vom 14.12.2022 (Az. III C 2 - S 7270/19/10001 :003) hat sich die Finanzverwaltung der jüngsten BFH- und EuGH-Rechtsprechung zur Steuerentstehung bei Teilleistungen und Ratenzahlungen angeschlossen. Damit ist die Steuerentstehung nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. Eine Teilleistung erfordert eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter. Das bedeutet, dass keine Teilleistung vorliegt, wenn es sich um eine einmalige Leistung gegen Ratenzahlung handelt.