Der Antragstellerin wird auf ihren Antrag vom 23. Januar 2023 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Amtsgerichts W. - Abteilung für Insolvenzsachen - vom 21. November 2022 (Az.:
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 5. Dezember 2022 wird als unzulässig verworfen, soweit sich die Antragstellerin gegen die unter Ziffer 1 des vorgenannten Bescheids bewilligte eingeschränkte Akteneinsicht durch Übersendung des teilgeschwärzten Verwalterberichts vom 18. November 2022 wendet.
III.Im Übrigen wird der Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückgewiesen.
IV.Der Geschäftswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
V.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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