Die Beteiligten streiten darüber, ob die Steuerbegünstigung nach § 10 f Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden kann, wenn die in Rede stehende Wohnung insgesamt unentgeltlich an einen Angehörigen überlassen wird.
Die Kläger sind Ehegatten. Sie wurden im Streitjahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Einkommensteuer 2004 wurde zunächst mit Bescheid vom 06. Februar 2006 festgesetzt, der gem. § 164 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand.
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