BVerfG - Beschluß vom 07.10.1970
1 BvR 622/70
Normen:
BVerfGG § 32 Abs. 1 ; EStG § 35 ; KStG § 20 ;
Fundstellen:
BVerfGE 29, 179
DVBl 1970, 898
NJW 1970, 2207

Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes

BVerfG, Beschluß vom 07.10.1970 - Aktenzeichen 1 BvR 622/70

DRsp Nr. 1996/7968

Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes

1. Wegen der weitgehenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in der Regel auslöst, ist bei der Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des § 32 BVerfGG ein strenger Maßstab angelegt werden.2. Insbesondere gilt dies, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll.

Normenkette:

BVerfGG § 32 Abs. 1 ; EStG § 35 ; KStG § 20 ;

Gründe:

I.