FG Hessen - Urteil vom 24.02.2010
8 K 833/10
Normen:
EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1;

Vorliegen der Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Schwestergesellschaften

FG Hessen, Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 8 K 833/10

DRsp Nr. 2012/18214

Vorliegen der Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Schwestergesellschaften

Sind die Gesellschafter von vermögensverwaltenden Personengesellschaften personenidentisch sind bei der Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt nach der sog. Drei-Objekt-Grenze, die Objekte der verschiedenen Personengesellschaften (Schwestergesellschaften) zusammenzurechnen

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewerbesteuerpflicht dem Grunde nach.

Die Klägerin (Kl'in.) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der A und B zu 49% und 51% beteiligt waren; ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag wurde nicht geschlossen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Gesellschaft vom ...06.2000 ist als Art der Tätigkeit „Grundbesitz” und deren Beginn mit dem 01.01.2000 angegeben.