Die Sache befindet sich im 2. Rechtsgang.
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Der Erblasser K. S., dessen Rechtsnachfolgerin hinsichtlich des Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne die Klägerin ist, errichtete auf dem Dach seines Einfamilienhauses in D, F-Straße Hausnummer eine Photovoltaikanlage als Auf-Dach-Montage-System.
Mit der Einspeisung des erzeugten Stroms erzielte er steuerpflichtige Umsätze.
In seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Oktober 2007 machte er u.a. auch den Vorsteuerabzug aus der Neueindeckung des Daches geltend (Rechnung Firma G vom 09.10.2007 mit Ausweis von MwSt in Höhe von 1.363,59 €, Bl. 14/15 ESt-Akte und Rechnung vom 23.10.2007 mit MwSt-Ausweis in Höhe von 61,22 €, Bl. 17 ESt-Akte).
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