Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2021 wird zurückgewiesen.
2.Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
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