Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben für einen PKW.
1. Der Kläger verlegte im Jahr 2008 seinen Wohnsitz von A, ... / USA (seit ...) nach Deutschland. Dabei meldete er unter Verwendung des Formulars '0350/3 Zollanmeldung für Übersiedlungsgut' am 11. April 2008 seinen PKW ... zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung an. Die Zollstelle ordnete sodann auf demselben Formular (im zweiten Teil 'Von der Zollstelle auszufüllen' unter Ziffer 7) an, dass das Fahrzeug ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung am 11. April 2008 überlassen wird. Unter der nachfolgenden Ziffer 8 heißt es in dem Vordruck:
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