Wert einer Sanierungsverpflichtung als Teil der Bemessungsgrundlage
FG Köln, Urteil vom 22.09.2008 - Aktenzeichen 5 K 3205/05
DRsp Nr. 2009/15796
Wert einer Sanierungsverpflichtung als Teil der Bemessungsgrundlage
Verpflichtet sich der Erbbauberechtigte gegenüber dem Grundstückseigentümer neben der Zahlung eines Erbbauzinses zur Sanierung des Bauwerks auf dem Erbbaugrundstück, liegt eine sonstige (Zusatz-)Leistung i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 1GrEStG jedenfalls dann vor, wenn sie im Interesse des Grundstückseigentümers liegt, über eine normale und übliche Erhaltungspflicht hinausgeht und die sonstigen Vertragsbedingungen dazu führen, dass das im Rahmen des Erbbaurechts überlassene Gebäude später in saniertem Zustand ohne gesonderte Entschädigung wieder auf den Grundstückseigentümer übergeht.