Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 18.02.2022 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Dieses Urteil sowie im Umfang der Zurückweisung der Berufung das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 16.000 €
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|