LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2024
12 Sa 1001/23
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ArbR 2024, 385
FA 2024, 233
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 07.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1276/20

Wirksamkeit der Befristung einer Auslandsentsendung (hier: Tätigkeit für die ausländische Muttergesellschaft des Arbeitgebers)

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2024 - Aktenzeichen 12 Sa 1001/23

DRsp Nr. 2024/9481

Wirksamkeit der Befristung einer Auslandsentsendung (hier: Tätigkeit für die ausländische Muttergesellschaft des Arbeitgebers)

1. Die Tätigkeit für die ausländische Muttergesellschaft der Arbeitgeberin war vertraglich so ausgestaltet, dass das Arbeitsverhältnis zur deutschen Gesellschaft fortbesteht. Die Tätigkeit für die ausländische Muttergesellschaft, die im Übrigen im Wesentlichen vom Home-Office aus in Deutschland erbracht wurde, erfolgte letztlich als konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung. 2. Ist in einer solchen Situation bereits zu Beginn der Tätigkeit für die ausländische Muttergesellschaft eine höhere Position vereinbart und erfolgt weiter ein beruflicher Aufstieg in Gehalt und Position über einen langfristigen Zeitraum (insgesamt elfeinhalb Jahre), ist eine Befristung der Tätigkeit gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. 3. Die Ungewissheit der Einsatzmöglichkeit für die ausländische Muttergesellschaft gehört zum unternehmerischen Risiko der deutschen Arbeitgeberin. Der Aspekt der gesicherten Rückkehrmöglichkeit spielte hier bei der Abwägung im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB keine Rolle, weil das Arbeitsverhältnis mit der bisherigen Arbeitgeberin mit den geänderten Einsatzbedingungen in Bezug auf die Tätigkeit für die ausländische Muttergesellschaft, Gehalt und Position fortbestand.

Tenor