FG Düsseldorf - Urteil vom 04.07.2024
14 K 463/23 E
Normen:
FGO § 52d S. 1, 2, 3, 4;

Wirksamkeit der Klageerhebung per Fax hinsichtlich der einkommensteuerrechtlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung

FG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2024 - Aktenzeichen 14 K 463/23 E

DRsp Nr. 2024/12011

Wirksamkeit der Klageerhebung per Fax hinsichtlich der einkommensteuerrechtlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung

1. Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ist ein sicherer Übertragungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO, zu deren Nutzung Steuerberater seit dem 01.01.2023 verpflichtet sind. 2. Der Umstand, dass ein elektronisches Postfach noch nicht in Betrieb genommen wurde, ist keine vorübergehende technische Störung nach § 52d S. 3 FGO.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 52d S. 1, 2, 3, 4;

Tatbestand

Streitig ist die Wirksamkeit der Klageerhebung per Fax.

In der Sache streiten die Beteiligten um das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung und die daraus zu ziehenden einkommensteuerrechtlichen Folgen in den Jahren 2016 und 2017.

Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten in den Streitjahren unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Arbeitgeber der Kläger war jeweils die Firma S. GmbH (nachfolgend GmbH), deren alleinige Gesellschafterin die Klägerin ist. Geschäftsführer der GmbH ist der Kläger.