Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 27. November 2017 (
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 26. Juni 2017 nicht aufgelöst worden ist.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte das gemeinsame Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 26. Juni 2017 zum 30. September 2017 wirksam kündigen konnte.
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