Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11.05.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11.05.2017 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 34.647,83 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|