Die Beteiligten streiten darüber, ob in den Streitjahren 2001 und 2002 erfolgte Zahlungen der Klägerin an einen gemeinnützigen rechtsfähigen Verein gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) als Spenden bei der Einkommensermittlung der Klägerin zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin ist eine rechtsfähige Stiftung des Privatrechts, die den Namen 'Sparkasse X' trug. Stifterin war die '...' (A), die über die Rechtsform eines eingetragenen Vereins verfügt. Zweck der Klägerin war der Betrieb einer Sparkasse, bei der es sich um eine öffentliche Sparkasse des Privatrechts i.S.d. §§
Der Sparkassenbetrieb stellte auch das Stiftungsvermögen dar.
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